Swappolitik

Swappolitik
Devisenswappolitik. 1. Charakterisierung: Kauf (Verkauf) von Devisen durch die Europäische Zentralbank (ESZB) von (an) Geschäftsbanken per Kasse bei gleichzeitigem Verkauf (Kauf) per Termin an diese (von dieser) zur Erhöhung (Reduktion) der  Liquidität bzw. Zentralbankgeldbestände der Geschäftsbanken; geldpolitisches Instrument ( Geldpolitik,  Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)). Der Swapsatz wird jeweils zwischen ESZB und Geschäftsbanken vereinbart; er entspricht der Differenz zwischen Termin- und Kassakurs.
- 2. Wirkung: S. beeinflusst  Währungsreserven sowie den in- und ausländischen  Geldmarkt.
- 3. Ziel: Erhöhung des Geldexports der Banken (evtl. bei Bindung an Erwerb amerikanischer  Treasury Bills) bis ca. 1971; gegenwärtig Feinsteuerung der Liquidität und der Zinssätze am Markt. Darüber hinaus zur Steuerung des  Wechselkurses bei (bes. spekulationsbedingten) Devisen- und Kapitalbewegungen geeignet.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Swap — 1. Begriff: a) S. im traditionellen Sinn: Devisen S., d.h. gleichzeitige Durchführung eines Kassa und eines Termingeschäfts (⇡ Kassageschäft, ⇡ Termingeschäft) am Devisenmarkt zum „Preis“ des ⇡ Swapsatzes (⇡ Arbitrage). b) S. als Finanzinnovation …   Lexikon der Economics

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